Erbbaurecht Zuschreibung
Verfasst: 22.01.2020, 11:49
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ein bereits bestehendes Erbbaurecht soll in dem Sinne "erweitert" werden, dass ein unmittelbar angerenzender Grundstücksstreifen ebenfalls mit dem Erbbaurecht belastet wird.
Meine Kollegin hatte hier einfach ein Erbbaurecht an diesem Streifen bestellt, was natürlich nicht geht, da hier keine Bebauung stattfinden wird. Die Rechtspflegerin selbst wusste auch nicht genau, was wir jetzt machen sollen; sie war der Meinung, dass eine Bestandteilszuschreibung vielleicht was bringen würde. Ich habe den Antrag zunächst zurückgenommen.
Die Eckdaten sind Folgende:
Das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück (A) sowie das "neue" Grundstück (B) gehören demselben Eigentümer, stehen aber in zwei verschiedenen Grundbüchern. Grundstück A ist nur in Abt. II mit Erbbaurecht und Vorkaufsrecht belastet. Grundstück B ist frei von Belastungen.
Würde es hier ausreichen, dass ich Grundstück B in dem Grundbuch von Grundstück A zuschreiben lasse und dann eine Ergänzung zu dem Erbbauvertrag fertige, in welchem im Prinzip geregelt wird, dass das Erbbaurecht auch auf Grundstück B eingetragen werden soll?
Ich steh hier total auf dem Schlauch und weiterhelfen kann mir aus dem Büro auch niemand
Danke schonmal an alle die mir ggf. helfen können.
ich habe folgendes Problem:
Ein bereits bestehendes Erbbaurecht soll in dem Sinne "erweitert" werden, dass ein unmittelbar angerenzender Grundstücksstreifen ebenfalls mit dem Erbbaurecht belastet wird.
Meine Kollegin hatte hier einfach ein Erbbaurecht an diesem Streifen bestellt, was natürlich nicht geht, da hier keine Bebauung stattfinden wird. Die Rechtspflegerin selbst wusste auch nicht genau, was wir jetzt machen sollen; sie war der Meinung, dass eine Bestandteilszuschreibung vielleicht was bringen würde. Ich habe den Antrag zunächst zurückgenommen.
Die Eckdaten sind Folgende:
Das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück (A) sowie das "neue" Grundstück (B) gehören demselben Eigentümer, stehen aber in zwei verschiedenen Grundbüchern. Grundstück A ist nur in Abt. II mit Erbbaurecht und Vorkaufsrecht belastet. Grundstück B ist frei von Belastungen.
Würde es hier ausreichen, dass ich Grundstück B in dem Grundbuch von Grundstück A zuschreiben lasse und dann eine Ergänzung zu dem Erbbauvertrag fertige, in welchem im Prinzip geregelt wird, dass das Erbbaurecht auch auf Grundstück B eingetragen werden soll?
Ich steh hier total auf dem Schlauch und weiterhelfen kann mir aus dem Büro auch niemand
Danke schonmal an alle die mir ggf. helfen können.