Risiko Vollfinanzierung Erbbaurecht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

11.01.2020, 19:01

Hallo,
bei uns hat sich ein Mandant gemeldet, der ein Erbbaurecht, welches ihm als Privatperson gehört, verkaufen möchte. Der potentielle Käufer kann den Kaufpreis aber nur mit einer 100%tigen Finanzierung erwerben, der Mandant müsste also einer solchen Finanzierung zustimmen. Im Erbbaurechtsvertrag ist die übliche 80%-Regel. Der Mandant fühlt sich unwohl bei dieser Geschichte und möchte gerne sein Risiko abgeschätzt wissen.
Hat jemand einen Tipp, wo man hierzu etwas nachlesen kann. Ich finde irgendwie nicht die richtigen Infos....
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