Genehmigung nach § 99a WHG

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

23.12.2019, 14:45

Hallo zusammen,

wir haben einen Kaufvertrag über ein Grundstück in Bremerhaven beurkundet.

Dazu brauche ich wohl eine Genehmigung bzw. ein Negativzeugnis nach § 99a WHG. Kann mir jemand sagen, welche Behörde hierfür zuständig ist?

Liebe Grüße,
noto-fee
larifari
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#2

23.12.2019, 15:16

Das müsste sein dieselbe Behörde sein, die auch für das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB zuständig ist:

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Ansgaritorstrasse 2, 28195 Bremen.
noto-fee
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#3

23.12.2019, 15:43

:thx
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