Aufhebung Erbbaurecht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
JB86
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 09.05.2019, 08:31
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

17.12.2019, 10:29

Hallo,

habe hier mal wieder was Neues (für mich) :angst

Es wurde hier ein Grundstück und das entsprechende Erbbauecht gekauft. Der Käufer ist schon Eigentümer. Jetzt habe ich hier eine Urkunde mit der die Aufhebung des Erbbaurechts erklärt wurde. Erbbaurechtsaufhebung im Grund und Erbbaugrundbuch soll geschlossen werden. Rechte in Abt. II sollen gelöscht werden. Warum bekommt das Finanzamt hier eine beglaubigte Abschrift? Und was muss ich tun? Veräußerungsanzeige? Wenn ja, was kommt denn da rein? :kopfkratz Ich hab sowas noch nicht gemacht und bräuchte schnellstmöglich Rat :heul
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
JB86
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 09.05.2019, 08:31
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

17.12.2019, 15:37

Hat denn niemand Ahnung? :sad:
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
JB86
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 09.05.2019, 08:31
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

18.12.2019, 11:29

:frust
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
larifari
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 17.12.2014, 10:52
Beruf: Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

18.12.2019, 20:10

Ich wüsstejetzt nicht, warum das Finanzamt (Grunderwerbsteuerstelle) eine beglaubigte Abschrift erhalten soll, wenn überhaupt, bekommt die Grunderwerbsteuerstelle eine einfache Abschrift. Eine Veräußerungsanzeige (letztlich mit dem Ziel, die UB zu bekommen), bedarf es meiner Meinung nach nicht, weil hier doch wohl kein Fall des § 18 GrEStG vorliegt, vorausgesetzt, bei dem von Dir genannten Käufer handelt es sich um eine Person.
elena94
Forenfachkraft
Beiträge: 115
Registriert: 25.04.2017, 22:23
Beruf: ReNo-Fachangestellte (tätig zu 99% als NoFa)
Software: Advoware

#5

04.02.2020, 11:39

Ich kenne es auch so, dass hier eine einfache Abschrift an die Grunderwerbsteuerstelle geschickt wird. Ich meine, dass es da eine Anzeigepflicht gibt, auch wenn es sich um ein Eigentümererbbaurecht handelt und keine Steuer anfällt.
Liebe Grüße :wink1
Eli
Antworten