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Aufhebung Erbbaurecht

Verfasst: 17.12.2019, 10:29
von JB86
Hallo,

habe hier mal wieder was Neues (für mich) :angst

Es wurde hier ein Grundstück und das entsprechende Erbbauecht gekauft. Der Käufer ist schon Eigentümer. Jetzt habe ich hier eine Urkunde mit der die Aufhebung des Erbbaurechts erklärt wurde. Erbbaurechtsaufhebung im Grund und Erbbaugrundbuch soll geschlossen werden. Rechte in Abt. II sollen gelöscht werden. Warum bekommt das Finanzamt hier eine beglaubigte Abschrift? Und was muss ich tun? Veräußerungsanzeige? Wenn ja, was kommt denn da rein? :kopfkratz Ich hab sowas noch nicht gemacht und bräuchte schnellstmöglich Rat :heul

Re: Aufhebung Erbbaurecht

Verfasst: 17.12.2019, 15:37
von JB86
Hat denn niemand Ahnung? :sad:

Re: Aufhebung Erbbaurecht

Verfasst: 18.12.2019, 11:29
von JB86
:frust

Re: Aufhebung Erbbaurecht

Verfasst: 18.12.2019, 20:10
von larifari
Ich wüsstejetzt nicht, warum das Finanzamt (Grunderwerbsteuerstelle) eine beglaubigte Abschrift erhalten soll, wenn überhaupt, bekommt die Grunderwerbsteuerstelle eine einfache Abschrift. Eine Veräußerungsanzeige (letztlich mit dem Ziel, die UB zu bekommen), bedarf es meiner Meinung nach nicht, weil hier doch wohl kein Fall des § 18 GrEStG vorliegt, vorausgesetzt, bei dem von Dir genannten Käufer handelt es sich um eine Person.

Re: Aufhebung Erbbaurecht

Verfasst: 04.02.2020, 11:39
von elena94
Ich kenne es auch so, dass hier eine einfache Abschrift an die Grunderwerbsteuerstelle geschickt wird. Ich meine, dass es da eine Anzeigepflicht gibt, auch wenn es sich um ein Eigentümererbbaurecht handelt und keine Steuer anfällt.