Auflassung durch eine vom Notar zu bezeichnende Angestellte

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

11.12.2019, 15:31

Hallo zusammen,

bisher haben wir es in unseren Verträgen immer so gehabt, dass dort direkt die Mitarbeiter des Notars namentlich genannt werden.

Jetzt habe ich einen Vertrag, wo die Auflassung nach Vorlage des Vermessungsergebnisses durch eine Mitarbeiterin des Notars erfolgen soll, die Mitarbeiter in der Urkunde aber nicht namentlich benannt sind. Es steht dort: "Die Beteiligten bevollmächtigen weiterhin die Angestellten an der Notarstelle - welche der Notar seinerseits zu bezeichnen bevollmächtigt wird - ...".

Hat jemand eine Musterformulierung für so einen Fall für mich?

Viele Grüße,
noto-fee
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