Gesetzlichen Vorkaufsrecht bei Übertragung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Plumbum
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#1

05.12.2019, 10:50

Hallo zusammen,

ich habe mal eine ganz einfache Frage wahrscheinlich. Ich habe einen Übertragungsvertrag (Schenkung) an einen nicht verwandten Dritten. Muss ich da das Negativattest einholen?

Ich weiß, dass es generell nur bei Kaufverträgen gilt, aber ich überlege gerade, weil hier kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, ob man es nicht doch einholen muss.

Liebe Grüße
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Notariatsoldie
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#2

05.12.2019, 17:54

Hallo Plumbum,
ich nehme an, Du meinst das Negativattest wegen der kommunalen Vorkaufsrechte.
Ein Vorkaufsrecht kommt immer nur bei einem Kauf in Betracht, nie aber bei einer Schenkung (auch nicht bei einer gemischten Schenkung).
Es ist also für einen Übertragungsvertrag nie ein Negativattest der Gemeinde einzuholen.
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