Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1
26.10.2019, 20:33
Hallo zusamen,
wir sollen hier einen Kaufvertrag beurkunden. Käufer ist der Landkreis.
Das Grundstück soll bei Eigentumsumschreibung aus dem Grundbuch ausscheiden und als grundbuchfreie Fläche dem Liegenschaftskataster des Landkreises zugeschrieben werden.
In Abt. II ist jedoch eine Dienstbarkeit eingetragen, die übernommen werden muss. Sehe ich es richtig, dass in diesem Fall ein Ausscheiden aus dem Grundbuch gar nicht möglich ist?
Viele Grüße,
noto-fee
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Knuddel
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#2
28.10.2019, 17:19
Hallo,
also ich denke das siehst du vollkommen richtig.
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larifari
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#3
29.10.2019, 06:45
noto-fee hat geschrieben: ↑26.10.2019, 20:33
In Abt. II ist jedoch eine Dienstbarkeit eingetragen, die übernommen werden muss. Sehe ich es richtig, dass in diesem Fall ein Ausscheiden aus dem Grundbuch gar nicht möglich ist?
Ich würde das auch so sehen (vgl. a. § 3 Abs. 3 GBO).