Kaufvertrag mit einem Verein

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
Stromberg
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 536
Registriert: 06.03.2014, 16:13
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

23.09.2019, 15:18

Guten Tag,

was bzw. muss ich was beachten, wenn ein Verein ein Hausgrundstück erwirbt? Oder wird der Verein als ganz normale Vertragspartei behandelt (vertreten natürlich durch die sich aus dem HR ergebende Person)?

Muss der Kauf und auch eine noch zu bestellende Grundschuld vorher in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden?


Vielen Dank
Knuddel
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 24.10.2014, 15:31
Beruf: Notariatsfachwirtin
Software: Advoware

#2

24.09.2019, 16:21

Hallo,
also wir haben mal einen Erbbaurechtsvertrag gemacht mit einem Verein. Lief alles ganz "Normal" wie mit einer Firma. Man sollte aber vorher mal in die Satzung gucken, ob der Vorstand sowas alleine machen darf oder vorher eine Versammlung stattgefunden haben muss.
Antworten