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Wohnrecht (keine rückständigen Leistungen)

Verfasst: 03.09.2019, 14:11
von StillesWasser
Moin,

habe eine kleine Bitte. :wink1

Ich benötige einmal den Wortlaut von (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage, Rnr. 1270).

Ich habe eine Zwischenverfügung und weiß nicht, was gemeint ist und diese Fundstelle genannt
bekommen. :patsch

Hat jemand den Gesetzestext und kann mir bitte helfen. Wäre wirklich sehr verbunden.

Viele liebe Grüße

Re: Wohnrecht (keine rückständigen Leistungen)

Verfasst: 03.09.2019, 14:48
von NoFaWi
Ohne die Zwischenverfügung zu kennen und ohne extra im Schöner/Stöber gelesen zu haben, vermag ich der Überschrift zu entnehmen, dass vermutlich versucht worden ist, eine sogenannte Löschungserleichterung (Stichwort: löschbar bei Todesnachweis) bei einem schlichten Wohnungsrecht eintragen zu lassen. Dies ist (nicht immer) möglich, da bei einem Wohnungsrecht keine Rückstände entstehen.

PS: Im Notariat ohne Schöner/Stöber zu arbeiten (die Bibel aller Rechtspfleger) ist echt sträflich...