Wohnrecht (keine rückständigen Leistungen)

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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StillesWasser
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#1

03.09.2019, 14:11

Moin,

habe eine kleine Bitte. :wink1

Ich benötige einmal den Wortlaut von (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage, Rnr. 1270).

Ich habe eine Zwischenverfügung und weiß nicht, was gemeint ist und diese Fundstelle genannt
bekommen. :patsch

Hat jemand den Gesetzestext und kann mir bitte helfen. Wäre wirklich sehr verbunden.

Viele liebe Grüße
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NoFaWi
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#2

03.09.2019, 14:48

Ohne die Zwischenverfügung zu kennen und ohne extra im Schöner/Stöber gelesen zu haben, vermag ich der Überschrift zu entnehmen, dass vermutlich versucht worden ist, eine sogenannte Löschungserleichterung (Stichwort: löschbar bei Todesnachweis) bei einem schlichten Wohnungsrecht eintragen zu lassen. Dies ist (nicht immer) möglich, da bei einem Wohnungsrecht keine Rückstände entstehen.

PS: Im Notariat ohne Schöner/Stöber zu arbeiten (die Bibel aller Rechtspfleger) ist echt sträflich...
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