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Kaufvertrag über Wohnungseigentum

Verfasst: 02.09.2019, 16:42
von noto-fee
Hallo zusammen,

der Verkäufer hat vor kurzem erst das Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt. Die Aufteilung ist noch nicht im Grundbuch eingetragen worden.
Jetzt soll bereits ein Kaufvertrag über eine Wohnungs- und Teileigentumseinheit geschlossen werden.

Kann jetzt schon die Auflassung erklärt werden, ob die Aufteilung noch nicht im Grundbuch eingetragen ist?

Viele Grüße,
noto-fee

Re: Kaufvertrag über Wohnungseigentum

Verfasst: 02.09.2019, 17:15
von ...
Ja.
Man bräuchte aber ggf. eine neue Auflassung, sollte die Teilungserklärung nicht so vollzogen werden können wie sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt aussah.

Re: Kaufvertrag über Wohnungseigentum

Verfasst: 03.09.2019, 10:41
von noto-fee
Hallo,

vielen Dank. Habe jetzt eine Mitarbeitervollmacht aufgenommen mit der die Auflassung ggf. neu erklärt werden kann.

Viele Grüße,
noto-fee