Kaufvertrag über Wohnungseigentum

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

02.09.2019, 16:42

Hallo zusammen,

der Verkäufer hat vor kurzem erst das Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt. Die Aufteilung ist noch nicht im Grundbuch eingetragen worden.
Jetzt soll bereits ein Kaufvertrag über eine Wohnungs- und Teileigentumseinheit geschlossen werden.

Kann jetzt schon die Auflassung erklärt werden, ob die Aufteilung noch nicht im Grundbuch eingetragen ist?

Viele Grüße,
noto-fee
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

02.09.2019, 17:15

Ja.
Man bräuchte aber ggf. eine neue Auflassung, sollte die Teilungserklärung nicht so vollzogen werden können wie sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt aussah.
noto-fee
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#3

03.09.2019, 10:41

Hallo,

vielen Dank. Habe jetzt eine Mitarbeitervollmacht aufgenommen mit der die Auflassung ggf. neu erklärt werden kann.

Viele Grüße,
noto-fee
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