Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1
02.09.2019, 16:42
Hallo zusammen,
der Verkäufer hat vor kurzem erst das Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt. Die Aufteilung ist noch nicht im Grundbuch eingetragen worden.
Jetzt soll bereits ein Kaufvertrag über eine Wohnungs- und Teileigentumseinheit geschlossen werden.
Kann jetzt schon die Auflassung erklärt werden, ob die Aufteilung noch nicht im Grundbuch eingetragen ist?
Viele Grüße,
noto-fee
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#2
02.09.2019, 17:15
Ja.
Man bräuchte aber ggf. eine neue Auflassung, sollte die Teilungserklärung nicht so vollzogen werden können wie sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt aussah.
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noto-fee
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#3
03.09.2019, 10:41
Hallo,
vielen Dank. Habe jetzt eine Mitarbeitervollmacht aufgenommen mit der die Auflassung ggf. neu erklärt werden kann.
Viele Grüße,
noto-fee