eingetragenes Vorkaufsrecht
Verfasst: 14.08.2019, 12:01
Hallo,
ich habe einmal eine Verständnisfrage zu einem Sachverhalt:
Unser Notar hat im Jahre 1997 eine Teilungserklärung beurkundet, es sind zwei Wohnungen entstanden. Keine Besonderheiten. Beide Wohnungen wurden dann im Nachgang an A und B veräußert.
Im Jahre 2001 hat es dann eine Änderung der Teilungserklärung gegeben, weil B den bis dahin nicht genutzten Dachboden zu einer Wohnung ausgebaut hat. Im Rahmen dieser Änderung haben die Parteien A und B sich dann ein wechselseitiges Vorkaufsrecht eingeräumt, für dessen Ausübung die gesetzlichen Vorschriften gelten.
Jetzt will B eine seiner zwei Wohnungen verkaufen. Er hat auch einen Käufer, der allerdings Probleme mit seiner finanzierenden Bank aufgrund des eingetragenen Vorkaufsrechtes bekommt. A will das Vorkaufsrecht wohl nicht ausüben, weil er die finanziellen Mittel nicht hat.
Ich bin mir jetzt nicht so sicher, welche Probleme die Bank hat. Wie würde es denn in einer evtl. Zwangsversteigerung bewertet, denn nur da könnte doch die Vorrangigkeit zum Tragen kommen
ich habe einmal eine Verständnisfrage zu einem Sachverhalt:
Unser Notar hat im Jahre 1997 eine Teilungserklärung beurkundet, es sind zwei Wohnungen entstanden. Keine Besonderheiten. Beide Wohnungen wurden dann im Nachgang an A und B veräußert.
Im Jahre 2001 hat es dann eine Änderung der Teilungserklärung gegeben, weil B den bis dahin nicht genutzten Dachboden zu einer Wohnung ausgebaut hat. Im Rahmen dieser Änderung haben die Parteien A und B sich dann ein wechselseitiges Vorkaufsrecht eingeräumt, für dessen Ausübung die gesetzlichen Vorschriften gelten.
Jetzt will B eine seiner zwei Wohnungen verkaufen. Er hat auch einen Käufer, der allerdings Probleme mit seiner finanzierenden Bank aufgrund des eingetragenen Vorkaufsrechtes bekommt. A will das Vorkaufsrecht wohl nicht ausüben, weil er die finanziellen Mittel nicht hat.
Ich bin mir jetzt nicht so sicher, welche Probleme die Bank hat. Wie würde es denn in einer evtl. Zwangsversteigerung bewertet, denn nur da könnte doch die Vorrangigkeit zum Tragen kommen