Verkauf Nießbrauch

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Plumbum
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#1

08.08.2019, 11:59

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt. Eltern haben seinerzeit ihre Wohnung an ihr Kind übertragen und ein Nießbrauchrecht eintragen lassen.

Nun soll das Nießbrauchrecht an die Tochter verkauft werden bzw. gelöscht werden als Gegenleistung soll ein Kaufpreis gezahlt werden, der die in Abteilung III eingetragenen Verbindlichkeiten ablöst.

Hat jemand so etwas schon einmal gemacht? wie geh ich am besten vor.? Die eltern bewilligen die Löschung des Nießbrauchsrechts aufschiebend bedingt mit Zahlung des Betrags in Höhe von xy? Welche Regelungen sind zu treffen?

vielleicht weiß jemand Rat

Liebe Grüße und Danke
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NoFaWi
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#2

08.08.2019, 13:00

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Plumbum
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#3

11.08.2019, 20:14

Vielen Dank für den link! Das Problem ist, dass der Tochter das Eigentum seinerzeit schön übertragen wurde und als Gegenleistung ein Nießbrauch eingetragen wurde. Sie ist also schon Eigentümerin. Daher kann ich nicht mit einem normalen KV arbeiten.
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#4

14.08.2019, 11:19

eigentlich meines Erachtens ist gar nicht soviel zu viel zu regeln.

Ein Vertrag: Die Eltern bewilligen die Löschung (ich würde ohne Bedingung arbeiten, da der Eintritt ggfls. dem GBA wieder nachgewiesen werden muss, sondern mit der "normalen" Vollzugssperre (ähnlich wie bei normalem KV).

Was die Tochter dann mit dem Geld macht, ist doch eigentlich ihre Sache oder (mal abgesehen davon, dass man den LA für die GS bereits mit die Urkunde aufnehmen könnte) :pfeif
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#5

20.08.2019, 20:34

Es soll ja das Grundpfandrecht in Abt III mit dem Geld abgelöst werden. Das sind Schulden von den Eltern. Die die Tochter mit übertragungsvertrag, der schon gelaufen ist, dinglich übernommen hat.

Wollte die Sache morgen in Angriff nehmen. Für Ratschläge immer noch offen :)
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