Rechtswahl nach Art. 14 EGBGB

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Knuddel
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#1

16.07.2019, 12:54

Hallo ihr Lieben,

ich hab hier Verträge vorzubereiten mit Auslandsberührung. Die Käufer sind türkische Staatsbürger und haben auch in der Türkei geheiratet und zwar am 07.08.2000. Sonst hatten wir in unsere Verträge ein Passus aufgenommen, wo wir die Rechtswahl nach 15 EGBGB gemacht haben. Den gibt es aber ja nicht mehr. Kann ich den Text abändern und da den 14 EGBGB draus machen und auch die Beschränkung auf den unbeweglichen Grundbesitz rausnehmen? Weiss das jemand? Ich bin am verzweifeln. :bahnhof :uebel
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