welche Steuern bei Überlassung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Stromberg
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#1

25.06.2019, 08:58

Guten Morgen,

ich soll eine Überlassungsvertrag vorbereiten für ein Erbbaurecht. Vertragsparteien sind nicht miteinander verwandt.
Als Gegenleistung wird ein Wohnrecht für den 76 Jahre alten Überlasser eingeräumt mit einem monatlichen Wert von 500 €.
Der Wert des Vertragsgegenstandes beträgt 60.000 €

Auf die Gefahr, dass ich mich blamiere:

Fällt eine Grunderwerbsteuer an?

Bei der Schenkungssteuer hat die Übernehmerin einen Freibetrag von 20.000 €.
Die Gegenleistung beträgt 6.000 € x 5 = 30.000,00 €, abzüglich Freibetrag verbleiben 10.000 €.
Muss sie auf die 10.000 € Schenkungssteuer zahlen?

Danke und Gruß
larifari
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#2

26.06.2019, 06:16

Schau mal ins Grunderwerbsteuergesetz, insbesondere in § 3 Nr. 2 und vielleicht in die Kommentierung dazu.
Notariatsoldie
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#3

27.06.2019, 17:40

Meines Wissens stellt das Finanzamt bei der Schenkungssteuer nicht auf den 5fachen Jahresbetrag des Wohnrechts ab (gilt für uns im Rahmen des GNotKG), sondern nach der Sterbetafel. Sofern sich die Sterbetafel in 2019 nicht geändert hat, ist bei einem männlichen Übergeber von 75 Jahren der 8,277fache Wert zugrunde zu legen. Also: Gegenleistung: 6 000 x 8,277 = 49 662 € wird vom Wert des Erbbaurechts (wird vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz berechnet) abgezogen, ferner der Freibetrag von 20 000 €.
Bei Fragen der Mandanten, in welcher Höhe Schenkungssteuer anfällt, halte ich mich immer zurück und verweise insoweit auf Steuerberater und das Finanzamt. Die Freibeträge sind klar, die ergeben sich eindeutig aus dem Gesetz. Ich würde mich allerdings nicht trauen, über den (vom Finanzamt) für die Schenkungssteuer anzunehmenden Wert Auskunft zu geben.
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