Guten Morgen an alle hier,
hab mal wieder eine Frage. Da ich in Erbrecht nicht so bewandert bin und meine RAin sich da auch nicht so sicher ist, frage ich Euch schlauen Köpfe mal.
Es geht um eine Erbengemeinschaft, 3 Erben und 3 Äcker. Die eine Erbin will die Realteilung, also jeder bekommt einen Acker. Die Äcker haben ungefähr den gleichen Wert. Die beiden anderen Erben lehnen das ab und wollen eine Teilungsversteigerung. Nun meine Frage: Kann die Teilungsversteigerung durchsetzen, wenn die Realteilung möglich wäre.
Vielen lieben Dank an Euch.
LG aus der Pfalz
Teilungsversteigerung/Realteilung
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 196
- Registriert: 04.11.2008, 21:24
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Südpfalz
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 196
- Registriert: 04.11.2008, 21:24
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Südpfalz
Kann mir keiner helfen?
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 675
- Registriert: 01.12.2017, 19:11
- Beruf: Rpfl.
- Wohnort: Niedersachsen
In den meisten Fällen werden die die Voraussetzungen für eine Teilung von Grundstücken in Natur gem. §752 BGB nicht vorliegen.
Nur in besonderen Ausnahmefällen wird man die Möglichkeit der Realteilung, dem die Teilungsversteigerung betreibenden Gläubiger entgegenhalten können (Schmidt in MüKO BGB, 2017, §752 Rn. 21). Man müsste m.E. dafür auch beweisen können, dass die Teilung in Natur möglich ist.
Nur in besonderen Ausnahmefällen wird man die Möglichkeit der Realteilung, dem die Teilungsversteigerung betreibenden Gläubiger entgegenhalten können (Schmidt in MüKO BGB, 2017, §752 Rn. 21). Man müsste m.E. dafür auch beweisen können, dass die Teilung in Natur möglich ist.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 196
- Registriert: 04.11.2008, 21:24
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Südpfalz
Danke für die Antwort.
Die Realteilung wäre ja möglich, ich glaube auch beweisbar. Aber die anderen beiden Erben stellen sich stur.
Ich gebe Deine Antwort mal so weiter an meine Chefin. Sie kann sich dann den Kopf darüber zerbrechen.
Ich wünsche einen schönen Feiertag morgen, falls der bei Dir stattfindet, und ein schönes Wochenende.
LG aus der Pfalz
Die Realteilung wäre ja möglich, ich glaube auch beweisbar. Aber die anderen beiden Erben stellen sich stur.
Ich gebe Deine Antwort mal so weiter an meine Chefin. Sie kann sich dann den Kopf darüber zerbrechen.
Ich wünsche einen schönen Feiertag morgen, falls der bei Dir stattfindet, und ein schönes Wochenende.
LG aus der Pfalz