Hallo zusammen,
möchte ein Erbbaurecht aufheben. Im Erbbaugrundbuch ist eine Bergschädenregelung eingetragen. Wie gehe hiermit um. Muss ich die Berechtigte anschreiben und Bewilligung der Löschung ggf. Zustimmung zur Neueintragung in das Grundstücksgrundbuch bitten?
Denke nicht, dass die so einfach auf das Recht verzichten.
Danke bereits jetzt für Eure antworten
Aufhebung Erbbaurecht Bergschädenregelung
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 562
- Registriert: 17.12.2014, 10:52
- Beruf: Notarfachwirtin
- Software: RA-Micro
Fragen kann man natürlich, ob die auf das Recht verzichten und die entsprechende Zustimmung in der Form des § 29 GBO erteilen. Ansonsten in den Vertrag aufnehmen "das Recht oder die Rechte Abt. II/... sollen auf das Grundstück in der derzeit bestehenden Rangfolge übertragen werden, was hiermit bewilligt und beantragt wird." Eine Zustimmung hierzu wäre m. E. nicht erforderlich, weil keine Rechtsbeeinträchtigung vorliegt.