Grundschuld, Vermessung & Haftentlassung
Verfasst: 15.05.2019, 10:23
Guten Morgen
Heute habe ich eine Denkblockade, es geht um Folgendes.
Wir sollen eine Grundschuld an einer noch zu vermessenen Teilfläche beurkunden. Die Bank hat die Grundschuld soweit ausgefüllt, dass die GS an einem Teilstück zur Größe von ca. 1.000 qm eingetragen werden soll. Nun stehen in Abt. III noch zwei weitere Grundschulden drin, die dann an dem anderen Grundstück verbleiben sollen. Das neu vermessene Grundstück wird dann aus der Haftung entlassen.
Kann ich den Antrag der Eigentümer schon mit in die Grundschuld mit aufnehmen oder macht dies erst Sinn, wenn die Vermessung durch ist und wir die neuen Grundstücksdaten haben?
Vielen Dank für eure Antworten.
Heute habe ich eine Denkblockade, es geht um Folgendes.
Wir sollen eine Grundschuld an einer noch zu vermessenen Teilfläche beurkunden. Die Bank hat die Grundschuld soweit ausgefüllt, dass die GS an einem Teilstück zur Größe von ca. 1.000 qm eingetragen werden soll. Nun stehen in Abt. III noch zwei weitere Grundschulden drin, die dann an dem anderen Grundstück verbleiben sollen. Das neu vermessene Grundstück wird dann aus der Haftung entlassen.
Kann ich den Antrag der Eigentümer schon mit in die Grundschuld mit aufnehmen oder macht dies erst Sinn, wenn die Vermessung durch ist und wir die neuen Grundstücksdaten haben?
Vielen Dank für eure Antworten.