Hallo zusammen,
ich will meine Frage mal hier stellen, weil mir in der ZV niemand antwortet.
Ich habe eine 2. vollstreckbare Ausfertigung einer Grundschuldbestellungsurkunde mit
- dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung und
- persönliche Haftungsübernahme und Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Es handelt sich auch bei dem Sicherungsgeber um eine Privatperson.
Da der Mandant die 1. vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde verloren hat, habe ich bei dem Notar eine 2. angefordert.
Muss diese vor Einleitung der Vollstreckung dem Darlehensnehmer zugestellt werden oder reicht die vollstreckbare Ausfertigung des Notars ohne Zustellung an den Darlehensnehmer.
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Vollstreckung in Grundbesitz,
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- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
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Voraussetzungen für die ZV: Titel, Klausel, Zustellung
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11