Haftentlassung ja/nein?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

08.05.2019, 09:37

Hallo zusammen,

wir haben folgenden Fall:

Im Grundbuch sind unter lfd. Nr. 1 folgende Flurstücke eingetragen:
Flurstück 1 Flur 1
Flurstück 2 Flur 1

In Abt. II unter lfd. Nr. 2 ist folgende Dienstbarkeit eingetragen:
Erdgastransportleitungsrecht den dem Flurstück 2 Flur 1 für die XY GmbH.

Jetzt soll das Flurstück 1 Flur 1 verkauft werden. Benötige ich jetzt von der XY GmbH eine Haftentlassungserklärung für das Flurstück 1 Flur 1?
Beide Flurstücke sind ja unter einer lfd. Nr. 1 eingetragen. Laut dem Eintragungstext besteht die Dienstbarkeit aber ja nur an dem anderen Flurstück.

Viele Grüße,
noto-fee
Knuddel
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#2

08.05.2019, 12:47

Hallo,

also so wie du es beschrieben hast, würde ich keine Haftentlassung einholen.
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