Schließung Erbbaugrundbuch Wegeunterhaltungspflicht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Plumbum
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#1

24.04.2019, 13:46

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich jemand mit Wegeunterhaltungspflicht aus? Folgende Problematik.

Wir möchten ein Erbbaugrundbuch schließen lassen. In Abt. II ist eine Wegeunterhaltungspflicht aus dem Jahr 1956 eingetragen zugunsten des jeweilgen Erbbauberechtigten eingetragen in xy, wobei dieses erbbaugrundbuch nunmehr in zwei geteilt ist und sich die Wegeunterhaltungspflicht dadurch nur noch auf ein Flurstück bezieht.

Prolbem ist. Die Eintragungsbewilligung aus dem Jahr 1956 liegt dem Grundbuchamt irgendwie nicht mehr und hält wohl den heutigen Eintragungsvoraussetzungen wohl nicht mehr stand, sodass eine Löschung im Erbbaugrundbuch und eine Neueintragung im Grundstücksgrundbuch erfolgen muss.

Ich habe jetzt die Aufhebung des Erbbaugrundbuches vorbereitet. Dann seperat eine Löschungsbewilligung für den Erbbauberechtigten, dessen Flurstück es nicht mehr betrifft.

Nun muss ich die Urkunde vorbereiten für das Flurstück, welches noch von dieser Wegeunterhaltungspflicht betroffen ist, aber ich habe keinen Schimmer. Ich würde zunächst die Löschung bewilligen und beantragen und Zug um Zug mit Eintragung von was ?? Für das mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück ist ein Wegerecht eingetragen, bezieht sich die Wegeunterhaltungspflicht wechselseitig darauf? Muss aufgrund Lage dieses Wegerechts die WEgeunterhaltungspflicht dann in das Grundstücksgrundbuch eingetragen werden? Ich komm nicht weiter ....

Vielleicht hatte das ja schon jemand ?!?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
larifari
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#2

26.04.2019, 07:04

Die Wegeunterhaltungspflicht dürfte sich auf die Verpflichtung beziehen, den Weg sauber und befahr-/begehbar zu halten. Das Wegerecht berechtigt dazu, den (vielleicht: diesen) Weg zu benutzen (zu begehen, zu befahren - je nach dem). Ob diese beiden Rechte zusammenhängen, kann man ja nur vermuten, wenn sich nichts aus dem Grundbuch bzw. den Grundakten ergibt. Wurden die Rechte zeitgleich eingetragen? Wissen die Beteiligten nichts darüber? Wie wurde das bisher mit der Wegeunterhaltungspflicht gehandhabt? Was wollen die jeweils Berechtigten und Verpflichteten?
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