Hallo zusammen,
man lernt ja immer dazu...Es gibt Grundstücke ohne Eigentümer....
Ein solches Grundstück möchte nun unser Auftraggeber seinem Grundstück "zuschreiben" lassen. Es handelt sich hierbei um ein Nachbargrundstück.
Habt Ihr Erfahrung mit dieser Sachlage? Ist lediglich ein formloser Antrag mit Anzeige des berechtigten Interesses erforderlich oder ist eine "offizielle" Bewilligung nebst Antrag
(Unterschriftsbeglaubigung) erforderlich? Handelt es sich hierbei um eine Zuschreibung?
Leider habe ich in der Literatur nichts Passendes gefunden. Vielen Dank im Voraus
LG Ultuna
Nicht zu ermittelnder Eigentümer..
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Evtl. hilft Dir diese Diskussion aus dem Rechtspflegerforum:
https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... b57c1a6db9
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Wir haben in einer solchen Sache ein Aufgebotsverfahren nach § 116 GBO gemacht und einen entsprechenden Antrag gestellt. Einfach nur den Sachverhalt dargelegt, keine weiteren Anlagen. Es gab dann ein Aufgebotsverfahren mit den üblichen Fristen, dann wurde das Grundstück dem Eigentümer zugeschrieben