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Vormerkung für gelöschte GmbH im Grundbuch eingetragen

Verfasst: 18.03.2019, 09:05
von noto-fee
Hallo zusammen,

Ich bin hier gerade mit der Vorbereitung eines Grundstückskaufvertrages beschäftigt.

Bei Einsicht in das Grundbuch ist mir jetzt aufgefallen, dass in Abt. II eine Rückauflassungsvormerkung für die XY GmbH eingetragen ist.
Ich habe jetzt direkt mal im Handelsregister nach dieser GmbH geschaut und festgestellt, dass die Gesellschaft bereits im Handelsregister gelöscht ist.

Wie kriege ich denn jetzt die Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gelöscht?
Kann diese ohne Löschungsbewilligung der Berechtigten gelöscht werden, da die Berechtigte nicht mehr existiert?
Oder muss ich die Gesellschaft "wieder aufleben" lassen und dann eine entsprechende Löschungsbewilligung einholen?

Viele Grüße,
noto-fee

Re: Vormerkung für gelöschte GmbH im Grundbuch eingetragen

Verfasst: 18.03.2019, 16:32
von Lovis
Hallo! Grundsätzlich erlischt meines Erachtens eine GmbH erst mit Vollbeendigung, wovon man erstmal nicht ausgehen kann, da für die GmbH noch ein Rückauflassungsanspruch besteht. Ob dieser Anspruch eventuell erloschen ist müsste durch Einsicht in die Grundakte geklärt werden. Sonst führt meiner Meinung nach kein Weg an einer Nachtragsliquidation vorbei. Liebe Grüße