Vormerkung für gelöschte GmbH im Grundbuch eingetragen
Verfasst: 18.03.2019, 09:05
Hallo zusammen,
Ich bin hier gerade mit der Vorbereitung eines Grundstückskaufvertrages beschäftigt.
Bei Einsicht in das Grundbuch ist mir jetzt aufgefallen, dass in Abt. II eine Rückauflassungsvormerkung für die XY GmbH eingetragen ist.
Ich habe jetzt direkt mal im Handelsregister nach dieser GmbH geschaut und festgestellt, dass die Gesellschaft bereits im Handelsregister gelöscht ist.
Wie kriege ich denn jetzt die Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gelöscht?
Kann diese ohne Löschungsbewilligung der Berechtigten gelöscht werden, da die Berechtigte nicht mehr existiert?
Oder muss ich die Gesellschaft "wieder aufleben" lassen und dann eine entsprechende Löschungsbewilligung einholen?
Viele Grüße,
noto-fee
Ich bin hier gerade mit der Vorbereitung eines Grundstückskaufvertrages beschäftigt.
Bei Einsicht in das Grundbuch ist mir jetzt aufgefallen, dass in Abt. II eine Rückauflassungsvormerkung für die XY GmbH eingetragen ist.
Ich habe jetzt direkt mal im Handelsregister nach dieser GmbH geschaut und festgestellt, dass die Gesellschaft bereits im Handelsregister gelöscht ist.
Wie kriege ich denn jetzt die Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gelöscht?
Kann diese ohne Löschungsbewilligung der Berechtigten gelöscht werden, da die Berechtigte nicht mehr existiert?
Oder muss ich die Gesellschaft "wieder aufleben" lassen und dann eine entsprechende Löschungsbewilligung einholen?
Viele Grüße,
noto-fee