Schenkungsvertrag nicht vollziehen - wie Rückblatt gestalten

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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elfin0815
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#1

12.03.2019, 13:11

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal ein etwas ungewöhnlicheren Fall:

Schenkungsvertrag (Mutter / Tochter) mit dem Hintergrund, die 10-Jahres-Frist (steuerfrei) auszunutzen. Nun ist die Mutter plötzlich (direkt nach der Beurkundung) verstorben, demzufolge macht ein Vollzug des Schenkungsvertrages keinen Sinn mehr und somit sehen wir auch von einem Vollzug ab. Kann ich auf dem Rückblatt - unter der Kostenrechnung - schreiben, dass die Finanzämter nicht benachrichtigt wurden, da von einem Vollzug abgesehen wurde?
:thx
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Lovis
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#2

13.03.2019, 07:13

Ich hab interessehalber eine Frage :): Habt ihr euch informiert, ob die Anzeigepflicht nach GrErwStG bzw ErbStG mit dem Ableben der Eigentümerin entfallen ist?
Viele Grüße
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
elfin0815
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#3

14.03.2019, 13:06

Ich habe mir die Frage schon selbst beantworten können und bedanke mich für die Teilnahme und Aufmerksamkeit.
@ Lovis: Die Anzeigepflicht erübrigt sich, wenn die Beteiligten den Abwicklungsauftrag zurück ziehen. (abgesehen davon, dass es hier in diesem Fall unerheblich ist, ob im Wege des Erbrechtes oder Schenkungsvertrages die teilweise zu zahlende Grunderwerbsteuer anfällt. Schenker und Beschenker sowie Erblasser und Erbin sind jeweils identisch.
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