Berichtigungsbewilligung 29 GBO

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
cosmicmoon
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 515
Registriert: 26.02.2008, 08:45
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: WinMacs
Wohnort: Ronneburg
Kontaktdaten:

#1

06.03.2019, 11:43

Hallo Ihr lieben Notariatsmitarbeiter,

da ich im notariellen Bereich so planlos bin, hier mal eine Frage von mir...

Wir vertreten Anlegen in einem geschlossenen Immobilienfonds. Alle Anleger (über 600) wurden damals im GB eingetragen. Nun haben wir für die von uns vertretenen Anleger einen Vergleich mit der Fondsgesellschaft geschlossen, dass die Kündigung aus dem Jahre 2004 wirksam war und die jeweiligen Mandanten aus der "Einkaufszentrum GbR" ausgeschieden sind. Vergleich wurde zwischen dem Anwalt der Fondsgesellschaft und unserem Anwalt geschlossen.

Da die Dame im Grundbuchamt ja nun nicht alle aufgrund der Vergleiche löschen möchte, weil ihr das nicht ausreicht nach 22 oder 29 GBO, würden wir jetzt gern über die jeweiligen örtlichen Notariate eine Berechtigungsbewilligung fertigen lassen und diese dann das GBA senden lassen.

Wie sieht so eine Berichtigungsbewilligung nach 29 GBO aus, was ist notwendiger Inhalt? Welche Kosten entstehen für eine solche? Wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom FA direkt über das Notariat veranlasst oder müssen die Mandanten die selbst beibringen?

VIELEN DANK für EURE Hilfe!!!
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2192
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

06.03.2019, 13:29

Sind alles komplizierte Fragen, mit denen Ihr Euch vertrauensvoll an den jeweiligen Notar - von denen es in München und Bayern hervorragende gibt - wenden solltet, denn, so der Slogan der Bundesnotarkammer, "Beratung inclusive" bei den Notargebühren für Entwurf und Beurkundung, auch eine Auskunft über voraussichtlich entstehende Kosten.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Antworten