Guten Tag!
In einer Kaufvertragssache hat eine GbR gekauft, welche sich mit Abschluss des Vertrages konstituiert hat. Im Kaufvertrag haben wir der GbR keinen Namen gegeben. Nun möchten die Gesellschafter zur Finanzierung des Kaufobjektes eine Grundschuld aufnehmen. Das Grundschuldbestellungsformular der Bank ist bereits vorausgefüllt. In dem Formular wurde der GbR einen Namen gegeben. Diesen hatten wohl die Gesellschafter der finanzierenden Bank mitgeteilt.
Nun meine Frage:
Wäre die Grundschuld so eintragungsfähig oder muss ich den Namen der GbR aus dem Grundschuldbestellungsformular herausstreichen?
Grundschuldbestellung einer GbR
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Was steht denn im Gesellschaftsvertrag? Haben sie da einen Namen? Verstehe nicht so ganz, dass sie sich mit dem Kaufvertrag gegründet haben, oder meinst du danach, oder meinst du 311