Vollstreckbare Ausfertigung nach Kündigung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Alex7
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#1

01.03.2019, 10:51

Hallo :)

vielleicht kann mir jemand Helfen; ich stehe leider total auf dem Schlauch. Folgender Sachverhalt:

Die Bank schickt uns die von uns seinerzeit erteilte vollstreckbare 2. Ausfertigung der Grundschuldbestellung zurück sowie den Zustellungsnachweis des GVZ über die Kündigung der Grundschuld durch die Bank mit dem Antrag auf Ausstellung einer erneuten vollstreckbaren Ausfertigung.
Leider weiß ich nicht was genau ich hier jetzt machen soll. Mir ist auch nicht klar warum eine erneute vollstreckbare Ausfertigung angefordert wird, obwohl bereits eine vorliegt. Weiß jemand, was in so einem Fall zu veranlassen ist und wie?

Vielen Dank im Voraus.
IngiSK
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#2

01.03.2019, 11:42

Also, dass mit der "Kündigung der Grundschuld durch die Bank" verstehe ich nicht. Hat die Bank als Gläubigerin das Darlehen fällig gestellt und versucht beim Darlehensnehmer zu vollstrecken?? Mit welcher Begründung soll den eine neue vollstreckbare Ausfertigung ausgestellt werden? Ist die erste zerstört? Wenn es den Titel gibt, dann kann auch nur mit diesem gearbeitet werden. Wenn - aus was für welchen Gründen auch immer - die Bank jetzt einen zweiten benötigt, dann muss die Bank Euch dies im Einzelnen ganz genau darlegen (warum, wieso, weshalb), damit Ihr dann mit diesem Brief beim zuständigen Präsidenten Eures Amtsgerichtes die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuld beantragen könnt. Wenn Ihr dann einen entsprechenden positiven Beschluss vorliegen habt, dürft Ihr eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erstellen. Der Beschluss muss dann auch mit dem Original Eurer Urkunde verbunden werden. Ich hoffe, ich konnte helfen.
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Alex7
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#3

01.03.2019, 12:01

Wegen dem Risikobegrenzungsgesetz von 2008 muss die Bank nunmehr das Grundschuldkapital mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Erst nach Ablauf der Frist kann er die Zwangsversteigerung der Immobilie betreiben. Vor Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung muss die Kündigung der Grundschuld nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann nur durch öffentliche Urkunden erfolgen, z. B. durch Zustellung der Kündigung durch den Gerichtsvollzieher. Die sofortige Erteilung der Vollstreckungsklausel ist möglich, wenn auf einen Kündigungsnachweis verzichtet wurde - was der Fall ist. Deswegen verstehe ich nicht, warum die Bank eine neue vollstreckbare Ausfertigung anfordert. Ist das übliche Praxis oder ist das von der Bank nicht erforderlich? Die Sachbearbeiterin der Bank konnte mir zu meinen Fragen leider keine Antwort geben.
Weiter vollstreckbare Ausfertigungen werden nicht mehr von dem Amtsgericht erteilt. Dafür ist allein der Notar zuständig.
IngiSK
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#4

01.03.2019, 12:31

Okay; ich bin raus!! Ich hätte jetzt die Zustellung der Kündigung dann fest mit der vollstr. Ausfertigung (wenn sie denn noch hätte erstellt werden müssen) verbunden. Hing denn an der Kündigung der Bank die vollstreckbare Ausfertigung schon an??? Dann ist doch alles gut. Finde ich von der Banksachbearbeiterin aber auch nicht ganz so toll, dass Sie nicht weiterhelfen kann. Die muss doch nun ganz genau wissen, was die Bank für die Einleitung der Zwangsversteigerung des Grundstücks benötigt!!!
Meine These mit der Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen von Urkunden ist dann wohl etwas veraltet :oops: Mein letzter Fall ging noch über den AG-Präsi. Sorry dafür
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Alex7
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#5

01.03.2019, 12:45

Ja die Kündigung ist mit dem Zustellungsvermerk vom GVZ verbunden. Eine vollstreckbare Ausfertigung wurde bereits seinerzeit erteilt. Die wurde uns jetzt zurückgeschickt mit der Kündigung verbunden mit dem Zustellungsvermerk mit der Bitte eine erneute vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen. Aus dem, was ich aber bisher gelesen habe, ist m.E. nach eine erneute vollstreckbare Ausfertigung nicht erforderlich. Ja, die SB von der Bank wusste es nicht genau war aber der Meinung, dass deren Anforderung richtig ist... mein Chef ist auch leider gar keine Hilfe...
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Lovis
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#6

01.03.2019, 16:28

Ruf doch vielleicht mal bei der Bank an und frag nach. Vielleicht hat eine Veränderung auf Seiten des Gläubigers oder Schuldners stattgefunden und die Unterlagen wurden nicht mitgesandt... Rätselraten hilft nie :)

Viele Grüße
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
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