Eigentümergrundschuld Eigentümer: Erbengemeinschaft

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

01.03.2019, 10:39

Hallo zusammen,

wir haben eine Eigentümergrundschuld beurkundet und zur Eintragung beim GBA eingereicht.
Eigentümer des belasteten Grundbesitzes ist eine Erbengemeinschaft bestehend aus Mutter und Sohn.
Beide haben an der Bestellung der Eigentümergrundschuld mitgewirkt.

Jetzt bekomme ich eine Zwischenverfügung, dass das Berechtigungsverhältnis der Gläubiger anzugeben ist.

Da Eigentümer eine Erbengemeinschaft ist und diese daher Gesamthandseigentümer sind, habe ich doch gar kein Berechtigungsverhältnis unter den Erben oder verstehe ich hier irgendwas falsch?

Viele Grüße,
noto-fee
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

01.03.2019, 11:35

Das ist so ohnehin nicht möglich. Die Erbengemeinschaft ist nichts rechtsfähig und kann daher keine Eigentümergrundschuld bestellen. Sie kann Gegenstände (wie vorliegend die Grundschuld) nur im Wege der Surrogation nach §2041 BGB erwerben.

Es kann allenfalls eine Fremdgrundschuld für die Mutter und den Sohn in einem anzugebenden Berechtigungsverhältnis bestellt werden.
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