Einbringung Grundstück in Familien-GBR
Verfasst: 18.02.2019, 15:34
Hi, ich benötige zu einer Sache etwas Gedankeninput, weil ich mir nicht ganz schlüssig bin.
Es gibt eine FamilienGbR, bestehend aus den Eltern und drei volljährigen Kindern. Diese GbR wurde gegründet, um ein bestehendes Gebäude abzureißen und die Fläche neu zu überplanen.
Vater und eine Tochter sind zur Alleinvertretung der Gesellschaft befugt, sie sind von § 181 befreit.
Der Gesellschaftszweck bezieht sich auf den Erwerb, Abriss, Neubau, Vermietung, Vermarkung der Immobilie
Daneben verwaltet die Gesellschaft eigenes Vermögen.
Jetzt soll eine Wohnung aus einem anderen Gebäude in die GbR eingebracht werden. Eigentümer sind die Eltern zu je 1/2 Anteil. Im Grundbuch ist noch eine Grundschuld eingetragen.
Ich würde nun einen Einbringungsvertrag vorbereiten. Aus meiner Sicht müssten die Eltern als Einbringende erscheinen und als Übernehmer der Vater und seine Tochter.
Reicht die Vertretungsbefugnis auch zur Übernahme der Grundschuld aus? Müsste doch wahrscheinlich durch einen Beschluss abgesegnet werden.
Müsste der Gesellschaftszweck der GbR nicht auch verändert werden?
Es gibt eine FamilienGbR, bestehend aus den Eltern und drei volljährigen Kindern. Diese GbR wurde gegründet, um ein bestehendes Gebäude abzureißen und die Fläche neu zu überplanen.
Vater und eine Tochter sind zur Alleinvertretung der Gesellschaft befugt, sie sind von § 181 befreit.
Der Gesellschaftszweck bezieht sich auf den Erwerb, Abriss, Neubau, Vermietung, Vermarkung der Immobilie
Daneben verwaltet die Gesellschaft eigenes Vermögen.
Jetzt soll eine Wohnung aus einem anderen Gebäude in die GbR eingebracht werden. Eigentümer sind die Eltern zu je 1/2 Anteil. Im Grundbuch ist noch eine Grundschuld eingetragen.
Ich würde nun einen Einbringungsvertrag vorbereiten. Aus meiner Sicht müssten die Eltern als Einbringende erscheinen und als Übernehmer der Vater und seine Tochter.
Reicht die Vertretungsbefugnis auch zur Übernahme der Grundschuld aus? Müsste doch wahrscheinlich durch einen Beschluss abgesegnet werden.
Müsste der Gesellschaftszweck der GbR nicht auch verändert werden?