Kaufvertrag einige Fragen
Verfasst: 08.02.2019, 11:43
Hallo ihr Lieben,
habe selbst früher in einer Anwaltskanzlei bzw zum Teil auch im Notariat gearbeitet. Jetzt bin ich einige Jahre raus und habe selber ein Haus was ich gerade verkaufe. Hätte eigentlich gedacht das ich noch mehr Erfahrungen gesammelt hätte, aber nun treten bei mir doch einige Fragen auf, vielleicht kann mir ja jemand helfen
Frage 1: Der Notar zu dem wir nun gegangen sind sagte es gibt keine Notaranderkonten mehr was uns total aus unserem Plan geworfen hat so wie es sich anhörte soll das ganze jetzt so vollzogen werden das die Beurkundung gemacht wird mit Auflassungsvormerkung, dann beim Finanzamt geprüft wird wegen Grunderwerbssteuern und erst wenn der Käufer im Grundbuch eingetragen wurde wäre die Bank bereit uns die Summe des Hauses auszuzahlen. Habt ihr schon mal was davon gehört? Gibt es nicht auch die Möglichkeit Beurkundung + Auflassungsvormerkung, dann erst Geld und dann Eintragung in das Grundbuch?! Fanden den ganzen Ablauf mehr als komisch, weil ja dann der neue Käufer bereits im GB steht und wir DANN erst das Geld bekommen würden. Könnte auch die Bank sich weigern und die Zahlung erst freigeben wenn der neue Eigentümer im GB steht?!
Frage 2: Wäre in so einem Fall wie Frage 1 eine Löschungsvollmacht für die Auflassungsvormerkung möglich?!
Frage 3: Bis wann muss ich selber Grundbesitzabgaben zahlen, gilt das noch für das komplette Jahr und ab Januar zahlt der neue Eigentümer? Und was wäre in dem Fall wenn ich (nach Verkauf) selber ein Haus für mich kaufe, zahle ich dann in dem Jahr für beide Häuser?!
Vielleicht könnt ihr mir ja wenigstens ein Teil meiner Fragen schon mal beantworten
habe selbst früher in einer Anwaltskanzlei bzw zum Teil auch im Notariat gearbeitet. Jetzt bin ich einige Jahre raus und habe selber ein Haus was ich gerade verkaufe. Hätte eigentlich gedacht das ich noch mehr Erfahrungen gesammelt hätte, aber nun treten bei mir doch einige Fragen auf, vielleicht kann mir ja jemand helfen
Frage 1: Der Notar zu dem wir nun gegangen sind sagte es gibt keine Notaranderkonten mehr was uns total aus unserem Plan geworfen hat so wie es sich anhörte soll das ganze jetzt so vollzogen werden das die Beurkundung gemacht wird mit Auflassungsvormerkung, dann beim Finanzamt geprüft wird wegen Grunderwerbssteuern und erst wenn der Käufer im Grundbuch eingetragen wurde wäre die Bank bereit uns die Summe des Hauses auszuzahlen. Habt ihr schon mal was davon gehört? Gibt es nicht auch die Möglichkeit Beurkundung + Auflassungsvormerkung, dann erst Geld und dann Eintragung in das Grundbuch?! Fanden den ganzen Ablauf mehr als komisch, weil ja dann der neue Käufer bereits im GB steht und wir DANN erst das Geld bekommen würden. Könnte auch die Bank sich weigern und die Zahlung erst freigeben wenn der neue Eigentümer im GB steht?!
Frage 2: Wäre in so einem Fall wie Frage 1 eine Löschungsvollmacht für die Auflassungsvormerkung möglich?!
Frage 3: Bis wann muss ich selber Grundbesitzabgaben zahlen, gilt das noch für das komplette Jahr und ab Januar zahlt der neue Eigentümer? Und was wäre in dem Fall wenn ich (nach Verkauf) selber ein Haus für mich kaufe, zahle ich dann in dem Jahr für beide Häuser?!
Vielleicht könnt ihr mir ja wenigstens ein Teil meiner Fragen schon mal beantworten