Kaufvertrag einige Fragen

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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sohoney
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Beiträge: 1
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#1

08.02.2019, 11:43

Hallo ihr Lieben,

habe selbst früher in einer Anwaltskanzlei bzw zum Teil auch im Notariat gearbeitet. Jetzt bin ich einige Jahre raus und habe selber ein Haus was ich gerade verkaufe. Hätte eigentlich gedacht das ich noch mehr Erfahrungen gesammelt hätte, aber nun treten bei mir doch einige Fragen auf, vielleicht kann mir ja jemand helfen :pfeif

Frage 1: Der Notar zu dem wir nun gegangen sind sagte es gibt keine Notaranderkonten mehr was uns total aus unserem Plan geworfen hat :sad: so wie es sich anhörte soll das ganze jetzt so vollzogen werden das die Beurkundung gemacht wird mit Auflassungsvormerkung, dann beim Finanzamt geprüft wird wegen Grunderwerbssteuern und erst wenn der Käufer im Grundbuch eingetragen wurde wäre die Bank bereit uns die Summe des Hauses auszuzahlen. Habt ihr schon mal was davon gehört? Gibt es nicht auch die Möglichkeit Beurkundung + Auflassungsvormerkung, dann erst Geld und dann Eintragung in das Grundbuch?! Fanden den ganzen Ablauf mehr als komisch, weil ja dann der neue Käufer bereits im GB steht und wir DANN erst das Geld bekommen würden. Könnte auch die Bank sich weigern und die Zahlung erst freigeben wenn der neue Eigentümer im GB steht?!

Frage 2: Wäre in so einem Fall wie Frage 1 eine Löschungsvollmacht für die Auflassungsvormerkung möglich?!

Frage 3: Bis wann muss ich selber Grundbesitzabgaben zahlen, gilt das noch für das komplette Jahr und ab Januar zahlt der neue Eigentümer? Und was wäre in dem Fall wenn ich (nach Verkauf) selber ein Haus für mich kaufe, zahle ich dann in dem Jahr für beide Häuser?!

Vielleicht könnt ihr mir ja wenigstens ein Teil meiner Fragen schon mal beantworten :oops: :thx
Martin Filzek
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

08.02.2019, 13:25

Hier dürften einige Missverständnisse beim Fragesteller gegenüber den Äußerungen des beauftragten Notars vorliegen, die sich am besten durch direkte Stellung der obigen Fragen an den Notar wahrscheinlich am besten ausräumen lassen werden.
Ganz grundsätzlich würde ich schätzen, dass der Notar darauf hingewiesen hat, dass Notar-Anderkonten nur noch in begründeten Ausnahmefällen zur Kaufpreisabwicklung eingerichtet werden sollen. Aber die Verkäufer-Interessen und dessen Sicherheit werden bei den üblichen (verschieden möglichen) anderen Sicherungsverfahren natürlich auch berücksichtigt.
Die Fragen zur Kostentragung bei Grundbesitzabgaben (Grundsteuer etc.) sind eine Vereinbarungssache, hier herrscht Vertragsfreiheit, und die betreffenden Fragen sollten in Zusammenarbeit mit dem Notar und der anderen Vertragspartei bei den Vertragsvorbereitungen und -besprechungen durch Regelung des Übergabezeitpunkts und der Lastentragung und des Zeitpunkts in der einen oder anderen Weise nach dem Willen der Vertragsbeteiligten zu klären sein.
Klar, dass man unter Umständen für zwei verschiedene Häuser in einem oder mehreren Monaten Grundbesitzabgaben zahlen muss, jeweils abhängig von den entsprechenden Besitz- und Lastengefahrübergangsregelungen, die natürlich auch mit der Kaufpreiszahlung korrespondieren können.
Aber auf jeden Fall ist es unfruchtbar, hier alle möglichen Leute ihren Senf dazu geben zu lassen und am preiswertesten und sachgerechtesten wird eine Klärung mit dem bisher in Anspruch genommenen Notar sein, bei dem höchstwahrscheinlich durch den Beurkundungsauftrag auch schon Kosten angefallen sind, die sich durch weitere Erklärungen und Willensermittlungen usw. dann auch in der Regel nicht erhöhen.
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#3

08.02.2019, 13:35

Das sind alles private Fragen, die nicht hier erörtert werden sollten.
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