Wir haben drei Personen die zusammen Eigentümer eines Grundstücks sind. Zum Kaufvertrag erscheinen nur zwei der Verkäufer. Der dritte wird vollmachtlos vertreten. Der "Vertretene" wurde angeschrieben den Vertrag zu genehmigen. Genehmigungserklärung wurde im Entwurf mitversandt. Nach einigen Versuchen der Kontaktaufnahme meldet sich jetzt der "Vertretene" und teilt mit, den Vertrag nicht zu genehmigen. Die beiden weiteren Verkäufer verstehen dies nicht, da im Vorfeld mit dem "Vertretenen" der Verkauf besprochen wurde.
Nunmehr soll der Vertrag nicht weiter durchgeführt werden. Die beiden Verkäufer möchten nicht weiter hinter dem "Vertretenen" hinterher rennen. Was ist zu tun? Ein Aufhebungsvertrag zwischen den Vertragsbeteiligten, die anlässlich der Beurkundung da waren? Der "Vertretene" wird kaum bei einer Aufhebung mitwirken.
Jemand eine Idee?
Verkäufer genehmigt nicht den Vertrag
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Inwiefern? In einer Bruchteilsgemeinschaft oder einer Gesamthandsgemeinschaft?Mieke4maria hat geschrieben: ↑05.02.2019, 10:47Wir haben drei Personen die zusammen Eigentümer eines Grundstücks sind.
Hinsichtlich ihm gibt es ja auch nichts aufzuheben.Mieke4maria hat geschrieben: ↑05.02.2019, 10:47Der "Vertretene" wird kaum bei einer Aufhebung mitwirken.
Um sagen zu können was für die anderen gilt, bedarf es einer Antwort auf die obige Frage.
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Verkäufer 1 und 2 sind Eigentümer zu 1/2 Anteil in Erbengemeinschaft. Verkäufer 3 (der "Vertretene) ist Eigentümer zu 1/2 Anteil.
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Dann dürfte der Kaufvertrag über den Anteil der Erbengemeinschaft wirksam sein (sofern keine anderweitigen Bedingungen vereinbart wurden) und der über den Anteil des Verkäufers zu 3. ist unwirksam.
Wenn der Vertrag zwischen Verkäufern zu 1. und 2. und dem Käufern (beiderseitig) nicht mehr gewollt ist, wird ein Aufhebungsvertrag benötigt werden.
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Danke