Mietkauf Mutter an Sohn

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

30.01.2019, 09:29

Guten Morgen,
ich habe hier eine etwas vertrackte Sache auf dem Tisch, zu der Cheffe keine Lust und auch keine Ideen hat. Also muss ich mich damit beschäftigen.
Mutter hat Grundbesitz, den sie aber selbst nicht bewohnt. Es gibt zwei Kinder.
Das Haus soll nunmehr dem Sohn, der es auch bewohnt, zum Preis von EUR 300.000,00 verkauft werden. Der Kaufpreis soll nicht in einer Summe fliessen, sondern in monatlichen Raten, die der Miete entsprechen, die die Mutter für ihr Wohnen bezahlen muss. Wenn das Wohnen der Mutter aufgrund einer Mieterhöhung teurer wird, muss der Sohn höhere Raten zahlen. Gesichert wird die Zahlung durch eine Kaufpreishypothek zugunsten der Mutter.
Wir haben die Mutter bereits darauf hingewiesen, dass sie damit das Risiko eingeht, bei einer Nichtzahlung der monatlichen Raten -sei es gewollt oder ungewollt- die Hypothek gegen ihren Sohn ziehen zu müssen und möglicherweise auf der Strasse steht, weil sie selbst die Miete auch nicht mehr bezahlen kann. Die Mutter hat ansonsten keine weiteren Einkünfte. Sie schlägt solche Bedenken aber in den Wind. Gleichwohl würde ich die Mutter gerne noch etwas 'beschützen', deshalb meine Frage:
Macht die Regelung eines Widerrufsrechtes im Falle der Nichtzahlung bzw. Insolvenz des Sohnes für die Mutter überhaupt Sinn. Sie wäre dann doch verpflichtet, die bereits erhaltenen Raten zurückzuzahlen, was sie sicher nicht kann.
Rückauflassungsvormerkung? bringt das was.
Für Gedankenanstöße wäre ich echt verbunden.
...
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#2

30.01.2019, 10:39

Wie wäre es stattdessen mit einem aufschiebend bedingten Wohnrecht für den Fall der Nichtzahlung?
Ramona A.
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#3

30.01.2019, 11:20

Dann müsste der Sohn ja ausziehen. Das wird die Mutter nicht wollen.
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#4

30.01.2019, 12:04

Kein Wohnungsrecht nach §1093 BGB, sondern ein Wohnrecht nach §1090 BGB (ohne Ausschluss des Eigentümers). Oder ist ein gemeinsames Wohnen nicht möglich?
Ramona A.
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#5

30.01.2019, 12:36

Nein, das wäre im Gebäude nicht möglich.
Ich habe jetzt ein Widerrufsrecht der Mutter für den Fall der Insolvenz und des Vorversterbens des Sohnes vorgesehen, gesichert durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung.
Ob das Sinn macht, keine Ahnung.....
Wir haben der Mutter ausführlich erklärt, welches Risiko sie eingeht, wenn der Sohn nicht leisten kann, weil er z.B. arbeitsunfähig wird pp. Entgegen einer Bank, kann sie ja einer Stundung der monatlichen Leistungsraten nicht zustimmen. Sie will das Risiko nicht sehen, der Sohn auch nicht. Mehr kann man letztlich auch nicht tun....
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