Frage zur Abwicklung einer Grundschuld

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Satine222000
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#1

19.01.2019, 20:14

Hallo liebe Foren-Gemeinde,

ich hab noch nicht so viel Erfahrung im Notariat und habe mal eine Frage zur Abwicklung einer Grundschuld.

Fügt ihr bei der vollstreckbaren Ausfertigung für die Bank auch eine auszugsweise Abschrift (nur über Kaufpreis und Vollmacht) des Kaufpreises bei?

Viele Grüße,

Satine222000
Hokulani
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#2

19.01.2019, 21:10

Hallo,
Ja die Bank bekommt immer eine begl. Abschrift bzw. eine auszugsweise begl. Abschrift (ohne Auflassung).

Der Kaufgenstand/Vertragsparteien sollten schon enthalten sein.
Satine222000
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#3

19.01.2019, 21:49

Hallo Hokulani,

danke für die Rückmeldung!

Viele Grüße!
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