Käufer ändert sich im KV nach Beurkundung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Mieke4maria
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#1

04.01.2019, 12:56

Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet. Verkäufer ist die Grundstücksgesellschaft der Stadt, die ein Baugrundstück an zwei Käufer veräußert hat. Vertrag ist beurkundet aber noch nicht abgewickelt. Nun meldet sich einer der Käufer und teilt mit, dass es doch nicht so gut wäre, wenn er auch als Käufer auftritt. Es gibt sonst Probleme mit der Finanzierung.

Sehe ich das richtig, dass nunmehr alle Vertragsbeteiligten eine Ergänzungserklärung machen müssen in der festgehalten wird, dass Käufer I nunmehr nicht mehr mitkauft und Käufer II nunmehr alleiniger Erwerber ist und dann die Auflassung neu erklären?

Vielen Dank für die Unterstützung.
Coco Lores
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#2

04.01.2019, 13:30

So wie ich das verstehe möchte der Käufer gar nicht mehr im Vertrag auftauchen oder?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Mieke4maria
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#3

04.01.2019, 13:55

Hallo, es gibt zwei Käufer (Mann und Frau). Der Mann möchte nicht mehr mitkaufen, es soll nur die Frau noch Eigentümer werden.
larifari
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#4

05.01.2019, 06:39

Mieke4maria hat geschrieben:
04.01.2019, 12:56

Sehe ich das richtig, dass nunmehr alle Vertragsbeteiligten eine Ergänzungserklärung machen müssen in der festgehalten wird, dass Käufer I nunmehr nicht mehr mitkauft und Käufer II nunmehr alleiniger Erwerber ist und dann die Auflassung neu erklären?
Ich denke, so kann man das machen. Wäre auch die kostengünstigere Alternative.
Coco Lores
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#5

07.01.2019, 10:26

larifari hat geschrieben:
05.01.2019, 06:39
Mieke4maria hat geschrieben:
04.01.2019, 12:56

Sehe ich das richtig, dass nunmehr alle Vertragsbeteiligten eine Ergänzungserklärung machen müssen in der festgehalten wird, dass Käufer I nunmehr nicht mehr mitkauft und Käufer II nunmehr alleiniger Erwerber ist und dann die Auflassung neu erklären?
Ich denke, so kann man das machen. Wäre auch die kostengünstigere Alternative.
Deswegen hatte ich nochmal nachgehakt, ob der Käufer gar nicht mehr auftauchen möchte. Wenn ihr das so handhabt wie oben, steht er ja weiterhin in den Verträgen drin. @Mieke4maria: Du hattest meine ich was davon geschrieben, dass es nicht so gut aussieht, wenn er als Käufer mit drin steht. Er würde ja trotzdem weiter drin stehen...zwar nicht als Käufer aber er wird namentlich erwähnt.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Okudera
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#6

26.01.2019, 16:50

Ich hoffe, die beiden Käufer sind miteinander verheiratet

Denn diese Vereinbarung wird grunderwerbssteuerlich als Erwerb (des 1/2 Anteils) zwischen den beiden Käufern behandelt.

Selbst, wenn man den ersten Kaufvertrag aufhebt und neu abschließt, ist das so.

Bei Verheirateten fällt bekanntlich für den Erwerb keine Steuer an.
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