Es soll ein Kaufvertrag beurkundet werden. Im Grundbuch sind zwei VKR eingetragen, ferner gibt es noch diverse private Vorkaufsrechtsvereinbarungen.
Nach Beurkundung müssen alle Vorkaufberechtigte entsprechend angeschrieben werden. Was passiert eigentlich, wenn jetzt mindestens zwei Berechtigte
das VKR ausüben möchten. Wer entscheidet, wer in den Kaufvertrag eintreten darf?
So einen Fall hatten wir noch nie, jetzt wird hier gerade die Frage durch die Vertragsbeteiligten aufgeworfen.
Vorkaufsrecht - mehrere Berechtigte möchten ausüben
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Da wirst du dir die Eintragungsbewilligung besorgen müssen. Dort müssten sich ja Einzelheiten bezüglich der Ausgestaltung der Rechte und möglicherweise der Rangfolge der Vorkaufsberechtigten ergeben.