eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, zwei Grundbuchämter
Verfasst: 11.12.2018, 10:36
Hallo zusammen
habe leider kein passendes Thema gefunden - korrigiert mich, falls es doch schon irgendwo hier eine Antwort gibt!
Wir haben eine Erbanteilsübertragung beurkundet.
Es geht um mehrere Immobilien, die in insgesamt 3 Grundbüchern eingetragen sind.
Zwei Grundbücher werden geführt beim Grundbuchamt des Amtsgerichts A, eines bei dem Amtsgericht B.
Zuständig hinsichtlich der Grunderwerbsteuer/Erteilung UB ist aber dasselbe Finanzamt. Ich habe bei Abwicklung wohl nicht drüber nachgedacht und eine UB "ganz normal" angefordert (also nur eine VA ausgefüllt). Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich diese ja theoretisch bei zwei Grundbuchämtern vorlegen muss.
Gibts in solchen Fällen irgendeine Möglichkeit, die UB nur bei einem Grundbuchamt vorzulegen und für das andere eine begl. Kopie zu fertigen o.ä.?? Oder muss ich bei dem Finanzamt tatsächlich nochmals eine neue UB zur Vorlage bei dem zweiten Grundbuchamt beantragen...
Problem: das betreffende FA ist sehr langsam und telefonisch quasi nicht zu erreichen, sonst würde ich da jetzt auch einfach direkt nochmal anfragen.
Wäre aber ja auch für künftige Fälle gut zu wissen.
Liebe Grüße
habe leider kein passendes Thema gefunden - korrigiert mich, falls es doch schon irgendwo hier eine Antwort gibt!
Wir haben eine Erbanteilsübertragung beurkundet.
Es geht um mehrere Immobilien, die in insgesamt 3 Grundbüchern eingetragen sind.
Zwei Grundbücher werden geführt beim Grundbuchamt des Amtsgerichts A, eines bei dem Amtsgericht B.
Zuständig hinsichtlich der Grunderwerbsteuer/Erteilung UB ist aber dasselbe Finanzamt. Ich habe bei Abwicklung wohl nicht drüber nachgedacht und eine UB "ganz normal" angefordert (also nur eine VA ausgefüllt). Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich diese ja theoretisch bei zwei Grundbuchämtern vorlegen muss.
Gibts in solchen Fällen irgendeine Möglichkeit, die UB nur bei einem Grundbuchamt vorzulegen und für das andere eine begl. Kopie zu fertigen o.ä.?? Oder muss ich bei dem Finanzamt tatsächlich nochmals eine neue UB zur Vorlage bei dem zweiten Grundbuchamt beantragen...
Problem: das betreffende FA ist sehr langsam und telefonisch quasi nicht zu erreichen, sonst würde ich da jetzt auch einfach direkt nochmal anfragen.
Wäre aber ja auch für künftige Fälle gut zu wissen.
Liebe Grüße