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eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, zwei Grundbuchämter

Verfasst: 11.12.2018, 10:36
von elena94
Hallo zusammen :wink1

habe leider kein passendes Thema gefunden - korrigiert mich, falls es doch schon irgendwo hier eine Antwort gibt! :mrgreen:

Wir haben eine Erbanteilsübertragung beurkundet.
Es geht um mehrere Immobilien, die in insgesamt 3 Grundbüchern eingetragen sind.

Zwei Grundbücher werden geführt beim Grundbuchamt des Amtsgerichts A, eines bei dem Amtsgericht B.

Zuständig hinsichtlich der Grunderwerbsteuer/Erteilung UB ist aber dasselbe Finanzamt. Ich habe bei Abwicklung wohl nicht drüber nachgedacht und eine UB "ganz normal" angefordert (also nur eine VA ausgefüllt). Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich diese ja theoretisch bei zwei Grundbuchämtern vorlegen muss. :roll:

Gibts in solchen Fällen irgendeine Möglichkeit, die UB nur bei einem Grundbuchamt vorzulegen und für das andere eine begl. Kopie zu fertigen o.ä.?? Oder muss ich bei dem Finanzamt tatsächlich nochmals eine neue UB zur Vorlage bei dem zweiten Grundbuchamt beantragen...
Problem: das betreffende FA ist sehr langsam und telefonisch quasi nicht zu erreichen, sonst würde ich da jetzt auch einfach direkt nochmal anfragen.

Wäre aber ja auch für künftige Fälle gut zu wissen. :mrgreen:

Liebe Grüße

Re: eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, zwei Grundbuchämter

Verfasst: 11.12.2018, 11:21
von AnjaZ
Hallo Elena,

du reichst tatsächlich eine begl. Fotokopie der UB beim zweiten GBA ein und weist darauf hin, dass das Original beim GBA A eingereicht wurde. Das gibt hier keine Probleme.

Und wenn das GB elektronisch, wie hier in S-H, geführt wird, dann kannst du deine signierte UB jeweils bei den GB-Ämtern einreichen.

Re: eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, zwei Grundbuchämter

Verfasst: 11.12.2018, 13:30
von ...
Ich hätte keine Bedenken, wenn eine begl. Abschrift der UB eingereicht wird.

Re: eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, zwei Grundbuchämter

Verfasst: 11.12.2018, 15:23
von elena94
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Ich werde es dann so probieren, mit einer begl. Abschrift der UB an Grundbuchamt Nr. 2. :wink1

@AnjaZ hier reichen wir noch alles in Papierform ein, ganz oldschool :mrgreen: