Teilflächenverkauf-Grundstück falsch eingezeichnet in Lageplan

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debi
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#1

12.11.2018, 10:29

Hallo, ich bin neu hier und hoffe dass mir jemand helfen kann.

Wir haben einen Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Teilfläche beurkundet. Dem Kaufvertrag wurde ein Lageplan beigefügt in dem die verkaufte Teilfläche rot gekennzeichnet wurde. Dieser Plan wurde von den Beteiligten und der Notarin auch unterschrieben.

Die Beteiligten haben begl. Abschriften erhalten. Das AG hat eine Ausfertigung gekriegt und die Auflassungsvormerkung eingetragen.

Jetzt hat uns die Stadt drauf hingewiesen, dass in dem Lageplan die Teilfläche falsch eingezeichnet wurde bzw. die Teilfläche etwas größer ist also wir einen Strich zu weit unten gemacht haben...Das Negativzeugnis wurde trotzdem erteilt.

Somit liegen jetzt bei uns die Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung vor, ich könnte den Kaufpreis damit fällig stellen.

Meine Frage, kann ich den Kaufpreis fällig stellen? Muss ich jetzt eine Änderungsurkunde machen in der ich drauf hinweise, dass der Plan falsch war...muss ich das dem AG schicken wegen der Auflassungsvormerkung??

Oder würde es reichen wenn das amtliche Messergebnis da ist und ich die Auflassung erkläre dass ich da drauf hinweise dass der ursprüngliche Plan falsch war und der der Auflassung beigefügte Plan der richtige ist?

Ich hoffe ihr versteht meine Frage und könnt mir sagen wie ihr es machen würdet.

Viele Grüße und Danke
Martin Filzek
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#2

12.11.2018, 11:43

Es ist ja wahrscheinlich so, dass im Kaufvertrag in Worten die Teilfläche mit einer ca.-qm-Zahl und der ungefähren Lage beschrieben ist und nur zusätzlich auf die (ungenaue) Skizze im Anhang verwiesen wurde. Meine Vermutung wäre dann, dass die Beteiligten sich über den Eigentumsübergaqng bei der konkreten Fläche einig waren und in Worten keine "falsa demonstratio" (versehentliche Falschbezeichnung) vorlag, sondern nur bei dem beiliegenden Lageplan.
Evtl. könnte man einen berichtigten Lageplan nach § 44 a BeurkG als Berichtigung eines offensichtlichen Schreibfehlers (hier statt Schreibfehler Zeichenfehler bei der farblichen Markierung der Skizze) als nachträgliche Berichtigung nur durch den Notar fertigen, und es nachträglich (mit Berichtigungsvermerk des Notars) an die Urschrift heften und allen Beteiligten, die Ausferitungen und Abschriften erhalten haben nachschicken.
Da die Abgrenzung zu Dingen, die doch evtl. nicht ganz offensichtlich waren, schwierig ist, und man im Zweifel zu einer Nachtragsbeurkundung mit allen Beteiligten rät, sollte diese Frage m. E. aber mit dem Chef, der Notarin oder dem Notar, besprochen und von diesem geprüft werden, ob er das angesichts seiner erworbenen Kenntnisse zum BGB Willenserklärungen im Allgemeinen Tel usw. bezogen auf den konkreten Fall, der ja auch Euch genauer im Wortlaut vorliegt, genau so sieht und den bloßen Berichtigungsvermerk analog § 44 a BeurkG für ausreichend hält, oder er / sie meint zur Sicherheit eine Nachtragsbeurkundung machen zu müssen (halte ich für unwahrscheinlich).

Nächste Notarkostenseminare am Nachmittag übermorgen in Berlin 14.11., am Freitag 16.11. in Hannover, 21.11. Hamburg, 28.11. Essen, 28.11. Bremen. Siehe oben unter Fort- und Weiterbildung oder www.filzek.de.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
debi
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#3

14.11.2018, 08:33

Vielen Dank für die Antwort. Im Vertrag stand "Der Verkäufer verkauft aus dem in § 1 aufgeführten Grundbesitz eine noch amtlich zu vermessende Teilfläche von ca. 75 qm, die in dem dieser Urkunde (als Anlage 1) beigefügtem Lageplan, der den Beteiligten zur Durchsicht vorgelegt und von ihnen genehmigt wurde, rot eingezeichnet ist, samt allen Bestandteilen".

Da das Grundstück ja noch vermessen wird und wir die Auflassung noch erklären hatten wir überlegt in dieser zweiten Urkunde aufzunehmen, dass der dem Kaufvertrag beigefügte Lageplan einen Zeichenfehler bei der farblichen Markierung enhält und wir der Auflassung eine korrekte Zeichnung beifügen. Müsste doch sicherlich reichen...
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