Guten Morgen,
im Grundbuch steht in Abt. III eine Grundschuld für die verstorbene Mutter eingetragen. Ihr Sohn ist als Alleineigentümer eingetragen.
Aus dem Erbschein geht hervor, dass die Verstorbene von ihren drei Kindern zu gleichen Teilen (je 1/3) beerbt worden ist.
Nun müssen doch der Eigentümer (Sohn, der auch Erbe ist) sowie die drei Kinder als Erben die Löschung bewilligen und beantragen, oder sehe ich das Falsch?
Mein Chef ist der Meinung, dass der Eigentümer dies allein kann. Ich sage aber Nein, da der Erbschein ganz klar sagt, dass die drei Kinder Erben nach ihrer Mutter sind.
Was ist nun richtig?
Ich würde das ganze so formulieren:
Abt. III lfd. Nr. 8 Grundschuldschuld genau bezeichnen.
Die Berechtigte ist am xx verstorben und ist von ihren Kindern, nämlich
a) b) und c) zu je 1/3 Anteil beerbt worden.
Der Eigentümer beantragt und die Erschienenen zu a) - c) bewilligen hiermit die Löschung des Rechts Abt. III lfd. Nr. 8 im Grundbuch.
Vielen Dank für eure Antworten
Eigentümergrundschuld / Löschung im Grundbuch
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Diese Meinung dürfte er angesichts des §2033 II BGB ziemlich exklusiv haben.
Die Löschung ist von allen Erben zu bewilligen. Die Löschungsbewilligung des Sohnes enthält (zumindest konkludent) die Zustimmung nach §27 GBO.