Änderung Treuhandauflage nach Kaufpreisfälligkeit
Verfasst: 07.11.2018, 08:55
Guten Morgen,
ein Gläubiger hat eine Treuhandauflage erteilt, dass wir von der Löschungsbewilligung erst nach Zahlung der Summe X Gebrauch machen dürfen. Soweit gut, wir haben also nach Vorlage der anderen Voraussetzungen den Kaufpreis fällig gestellt und dem Käufer mitgeteilt, was er wohin zu zahlen hat. Fälligkeit ist morgen (08.11.2018).
Heute nun bekomme ich von der Gläubigerin ein neues Schreiben, dass die Ablösesumme doch höher ist.
Soll ich die Gläubigerin anschreiben, dass sie sich den Restbetrag von der Verkäuferin einfordern soll? Die Zahlungsaufträge des Käufers sind natürlich schon erteilt. Darf ich trotzdem von der Löschungsbewilligung Gebrauch machen, wenn mir die Zahlung der ursprünglichen Ablösesumme nachgewiesen ist? Oder muss ich warten, bis auch die Erhöhung beglichen ist?
Ich bin ein wenig überfordert und wäre für eine Hilfestellung dankbar.
Carmen
ein Gläubiger hat eine Treuhandauflage erteilt, dass wir von der Löschungsbewilligung erst nach Zahlung der Summe X Gebrauch machen dürfen. Soweit gut, wir haben also nach Vorlage der anderen Voraussetzungen den Kaufpreis fällig gestellt und dem Käufer mitgeteilt, was er wohin zu zahlen hat. Fälligkeit ist morgen (08.11.2018).
Heute nun bekomme ich von der Gläubigerin ein neues Schreiben, dass die Ablösesumme doch höher ist.
Soll ich die Gläubigerin anschreiben, dass sie sich den Restbetrag von der Verkäuferin einfordern soll? Die Zahlungsaufträge des Käufers sind natürlich schon erteilt. Darf ich trotzdem von der Löschungsbewilligung Gebrauch machen, wenn mir die Zahlung der ursprünglichen Ablösesumme nachgewiesen ist? Oder muss ich warten, bis auch die Erhöhung beglichen ist?
Ich bin ein wenig überfordert und wäre für eine Hilfestellung dankbar.
Carmen