Vorkaufsrecht nach § 99 a WHG für NRW
Verfasst: 24.10.2018, 17:26
§ 99 a WGH Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz WGH)
Gemäß § 99 a WGH sollte es für verschiedene Bundesländer Regelungen bezüglich
der Einholung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung geben.
Unter anderem ist für Niedersachsen die Einholung der Verzichtserklärung bislang nicht
notwendig.
DNotI Stand 28.06.2018 schreibt zu NRW ... Änderungen frühestens ab dem 01.05.2018-
bis dahin bestehen keine landeswasserrechtlichen Vorkaufsrechte § 99 a WGH wird von
§ 73 LWG NRW vollumfänglich verdrängt.
Leider kann ich nicht erkennen ob sich jetzt was geändert hat. Weiss jemand, ob NRW
eine andere Regelung getroffen hat zu dem Thema.
Vielen Dank für Hilfe
BINA
Gemäß § 99 a WGH sollte es für verschiedene Bundesländer Regelungen bezüglich
der Einholung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung geben.
Unter anderem ist für Niedersachsen die Einholung der Verzichtserklärung bislang nicht
notwendig.
DNotI Stand 28.06.2018 schreibt zu NRW ... Änderungen frühestens ab dem 01.05.2018-
bis dahin bestehen keine landeswasserrechtlichen Vorkaufsrechte § 99 a WGH wird von
§ 73 LWG NRW vollumfänglich verdrängt.
Leider kann ich nicht erkennen ob sich jetzt was geändert hat. Weiss jemand, ob NRW
eine andere Regelung getroffen hat zu dem Thema.
Vielen Dank für Hilfe
BINA