Bezugsurkunde/Verweisurkunde

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Segelhoernchen
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#1

23.10.2018, 15:15

Hi ihr, für einen Kaufvertrag soll im Vorfeld eine Bezugsurkunde erstellt werden, damit die Anlagen nicht überall hingeschickt werden müssen. Dann soll nach § 13a BeurkG auf die Bezugsurkunde verwiesen werden.

Wie formuliere ich das am besten, hat da jemand ein Muster zur Hand?

Liebe Grüße
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NoFaWi
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#2

23.10.2018, 17:23

Die vorgenannte Verweisungsurkunde liegt den Vertragsbeteiligten jeweils in beglaubigter Abschrift vor. Auf den Inhalt verwies der Notar. Nach Belehrung über die Bedeutung des Verweisens verzichten die Beteiligten auf ein erneutes Verlesen und Beifügen zu der heutigen Urkunde.

Es genügt auch, wenn der Notar während der Beurkundung das Original zur Einsicht liegen hat (dann etwas anders formulieren).

Solltest Du einen Verbrauchervertrag haben, denk daran, dass auch die Verweisungsurkunde 14 Tage vorliegen muss.
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