Beratung Änderung Teilungserklärung
Verfasst: 26.09.2018, 14:38
Hallo Ihr!
Würdet Ihr mir zustimmen, dass eine reine Beratung zur Änderung einer Teilungserklärung mit einer Gebühr nach Nr. 24201 aus dem Verkehrswert abzurechnen ist?
VG
Arrrg, bitte ggf. in den Kostenbereich verschieben. Sorry
Würdet Ihr mir zustimmen, dass eine reine Beratung zur Änderung einer Teilungserklärung mit einer Gebühr nach Nr. 24201 aus dem Verkehrswert abzurechnen ist?
VG
Arrrg, bitte ggf. in den Kostenbereich verschieben. Sorry