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Beratung Änderung Teilungserklärung

Verfasst: 26.09.2018, 14:38
von julinda
Hallo Ihr!

Würdet Ihr mir zustimmen, dass eine reine Beratung zur Änderung einer Teilungserklärung mit einer Gebühr nach Nr. 24201 aus dem Verkehrswert abzurechnen ist?

VG

Arrrg, bitte ggf. in den Kostenbereich verschieben. Sorry :-(

Re: Beratung Änderung Teilungserklärung

Verfasst: 27.09.2018, 04:50
von larifari
Wenn die Teilungserklärung nur eine einseitige Erklärung war, könnte das richtig sein, ansonsten wohl eher KV 24200.

Re: Beratung Änderung Teilungserklärung

Verfasst: 27.09.2018, 16:49
von julinda
Wann zB läge denn ein Fall von 24200 und wann von 24201 vor? Habe da echt kaum (keine) Ahnung von :oops:

Re: Beratung Änderung Teilungserklärung

Verfasst: 28.09.2018, 05:52
von larifari
Wenn die Änderung der Teilungserklärung vertraglich vereinbart werden müsste, wärst Du bei 24200.

Re: Beratung Änderung Teilungserklärung

Verfasst: 28.09.2018, 09:27
von julinda
Ahhh, ok, danke :-)