Hallo zusammen:
Ich habe einen für mich ganz speziellen Fall:
Änderung der Teilungserklärung mit Übertragsvertrag.
Grundlage: WE 1: 500/1000 MEA und WE 2: 500/1000 MEA
Eigentümer: WE 1: Sohn 2
Eigentümer: WE 2: Erbengemeinschaft nach verstorbener Mutter, bestehend aus Sohn 1 und 2
Es werden 100/1000 MEA übertragen von WE 1 auf WE 2, so dass 400/1000 und 600/1000 entstehen.
Danach wird WE 2 von der Erbengemeinschaft übertragen auf Sohn 1.
Der Wert des WE 2 (nach Zurechnung des 100/1000 MEAs) wird angegeben mit € 138.000,00.
Frage: Da Sohn 1 aufgrund Erbfolge bereits Eigentümer zu 1/2 ist, berechne ich doch nur die Hälfte des angegebenen Wertes, hier: € 69.000,00? Und muss ich die Änderung/Übertragung des 100/1000 MEA noch extra bewerten?
Gebühr KV 21100 2.0 und KV 22110 Vollzugsgebühr 0,5 (Einholung Zustimmung Inhaber dinglicher Rechte/Erstreckung des Grundpfandrechts auf den dazugekommenen MEA)
Vielen Dank für Eure Mitdenken!
Änderung Miteigentumsanteile mit Übertrag
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Da die Wohnung 2 von der Erbengemeinschaft auf den Sohn 1 übertragen wird, wäre meiner Meinung nach nicht nur der hälftige, sondern der volle Wert der Wohnung zugrundezulegen. Zu bewerten wäre die Änderung zur Teilungserklärung (Übertragung von 100/1000 MEA) und die Übertragung der Wohnung 2 jeweils gesondert. Anhand der Gesamturkunde wäre aber wohl zu prüfen, ob hier derselbe Beurkundungsgegenstand nach § 109 I GNotKG vorliegt (z. B. weil die Übertragung der 100/1000 MEAe der Durchführung der anschließenden Erbauseinandersetzung dient?)? Die wohl ebenfalls enthaltene Pfanderstreckung dürfte aber derselbe Beurkundungsgegenstand nach § 109 I GNotKG zur Übertragung der Wohnung sein.
Bin auf andere/weitere Meinungen gespannt...
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