Miteigentumsanteil (Verkehrsfläche) in neues Grundbuch?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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AnenaReNo
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#1

03.07.2018, 20:05

Hallöchen,

ich habe mal wieder ein kleines Problem...

Folgender Fall:

Es werden von einem großen Baugrundstück mehrere Flurstücke - nennen wir sie mal 111/1, 222/2 und 333/3 - sowie x/10 Miteigentumsanteil am "Flurstück 444/4" (Verkehrsfläche) verkauft. Dafür soll ein neues Grundbuch angelegt werden.
Jetzt habe ich gesehen, dass schon ein neues Grundbuch existiert, in dem die verschiedenen neuen Eigentümer der anderen Miteigentumsanteile stehen (Beispiel: 1 Herr XY - x/10 Miteigentumsanteil, 2 Herr YX x/10 Miteigentumsanteil, usw).

Kann ich trotzdem in dem neuen Grundbuch für die Flurstücke "unsere" x/10 Miteigentumsanteil als Zuflurstücke eintragen lassen, oder muss "unser" Käufer in dem schon existierenden Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden? :nachdenk

Vielen Dank im Voraus. :thx
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#2

04.07.2018, 09:13

Das kommt mir ziemlich merkwürdig vor.

Stehen die Miteigentumsanteile in dem "neuen Grundbuch" noch als Buchung nach §3 IV, V GBO und es wurden mehrere verschiedene Eigentümer in ein Blatt aufgenommen oder liegt eine missglückte Auflösung dieser Buchung vor? Also wie sind die anderen Miteigentumsanteile im "neuen GB" gebucht?
AnenaReNo
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#3

04.07.2018, 09:56

Das neue Grundbuch für die "Ganzen Flurstücke muss noch erstellt werden, aber es gibt ein "neues" Grundbuch, welches im Bestandsverzeichnis nur das Flurstück mit den Miteigentumsanteilen hat.

Da stehen dann in der ersten Abteilung unter den lfd. Nrn. die jeweiligen Eigentümer mit ihren Miteigentumsanteilen.
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#4

04.07.2018, 10:06

Da steht in BV also z.B.
Nr. 1, x/10 Miteigentumsanteil an dem Flurstück 444/4
Nr.2, y/10 Miteigentumsanteil an dem Flurstück 444/4
und in Abteilung 1
Nr. 1 Herr XY
Nr. 2 Herr YX
?

oder steht im BV nur
Nr. 1, Flurstück 444/4
und in Abteilung 1.
Nr. 1
Herr XY zu x/10 Anteil
Herr YX zu y/10 Anteil
AnenaReNo
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#5

04.07.2018, 10:10

BV:
Nr. 1 Flurstück 444/4
Abteilung 1.
Nr. 1 - Herr XY zu x/10 Anteil
Nr. 2 - Herr YX zu y/10 Anteil
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#6

04.07.2018, 10:36

Das hatte ich gehofft. Die andere Variante wäre ziemlich peinlich (für das GBA) gewesen.
Hier liegt offensichtlich eine Doppelbuchung vor, die zu beseitigen wäre. Offenbar wurde die vormalige Buchung nach §3 IV,V GBO aufgehoben und vergessen, den teil aus "eurem" Grundbuch zu übertragen(Normalerweise sollte einem aber auffallen, wenn in Abteilung 1 nicht 100% der Eigentumsanteile eingetragen sind).
Insoweit muss der Miteigentumsanteil am Flurstück 444/4 v.A.w.auf dieses Grundbuch übertragen werden.
Man könnte das GBA ja freundlich auf die Unstimmigkeit hinweisen, dann sollte das beseitigt werden.
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