Eigentümer eine GbR

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Stromberg
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#1

02.07.2018, 09:11

Guten Morgen,

ich weiß nicht, ob ich meine Frage hier richtig platziert habe. Wenn nicht, bitte verschieben.

Eingetragene Eigentümerin eines Grundstückes ist eine GbR. Will jetzt das Grundstück verkaufen, hat aber zum 30.4.2018 die GbR aufgelöst. Das Grundbuchamt sagt, die GbR kann jetzt nicht als GbR verkaufen, weil sie ja keine mehr ist. Es muss jetzt geprüft werden, was passiert mt einer GbR, wenn sie aufgelöst ist. Die Rechtspflegerin muss es prüfen.

Hat einer von Euch klugen Köpfen Erfahrung mit einer solchen Situation?

Danke und Gruß
...
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#2

02.07.2018, 09:50

Was ist denn mit der GbR passiert? Inwiefern soll sie aufgelöst sein?
Durch Vereinbarung der Gesellschafter oder sind alle Gesellschafter bis auf einen ausgetreten, sodass diesem das vermögen angewachsen ist?
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#3

02.07.2018, 10:01

Die GbR besteht/bestand aus zwei nunmehr sehr zerstrittenen Eheleuten.
Wie gesagt, die GbR ist gekündigt, die Auseinandersetzung der GbR erfolgt nunmehr.
Der Kaufpreis soll dann mit den sich nach Durchführung der Auseinandersetzung entsprechend der sich ergebenden Anteile ausgekehrt werden.

Ich glaube, hätte sich die GbR nicht schon jetzt aufgelöst, sondern hätte noch als GbR verkauft, wäre das einfacher (zumindest für mich).
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Tigerle
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#4

02.07.2018, 10:18

Gibt es denn bereits eine schriftliche Vereinbarung, was mit dem Grundstück geschehen soll?
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#5

02.07.2018, 10:25

Ich habe die Kündigung bzw. Auflöseprotokoll o.ä. angefordert. Ich hoffe, das sagt was darüber aus.
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#6

02.07.2018, 13:15

wenn die GbR gekündigt wurde, besteht sie als Liquidationsgesellschaft weiter. Insoweit muss die GbR i.L. als Verkäufer auftreten.
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#7

02.07.2018, 13:51

Vielen Dank für Eure Antworten:

#6
Muss ich bei der Formulierung im Kaufvertrag noch extra etwas hinzuführen oder reicht es, wenn ich sage

...... die Erschienenen zu 1. und 2. als GbR i.L. ..........
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#8

02.07.2018, 14:27

bzw.

die Erschienenen zu 1. und 2. handelnd für die GbR i.L. ......
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#9

06.07.2018, 13:11

Entschuldigung, aber ich muss noch was fragen:

Besteht die Möglichkeit, dass die Kündigung/Auflösung der GbR zurückgenommen wird und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Eigentum umgeschrieben ist, ausgesprochen wird?
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