Vorkaufsrecht Land Nds. § 66 BNatSchG

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Carmen1965
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#1

19.04.2018, 14:19

Hallo,

wir haben einen Kaufvertrag beurkundet, bei dem wir die Erklärung zum § 66 BNatSchG einholen mussten. Das Land hat auf sein Vorkaufsrecht verzichtet. In dem Schreiben steht wörtlich: "...dass sich auf 3 der insgesamt 30 betroffenen Flurstücke oberirdische Gewässer befinden... Das bestehende Vorkaufsrecht .... wird in diesem Fall jedoch nicht ausgeübt."

Im Grundbuch des Kaufobjektes sind diverse Vorkaufsrechte eingetragen; von den Vorkaufsberechtigten hat nun einer von seinem Recht Gebrauch gemacht, sodass wir einen neuen Vertrag beurkundet haben. Dass ich die Erklärung zum Vorkaufsrecht nach von der Gemeinde und auch die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz neu brauche, habe ich inzwischen herausbekommen.

Aber reicht die Erklärung des Landes zum § 66 BNatSchG vielleicht auch für den "neuen" Vertrag? Die letzte Erklärung ist auch schon erst kurz vor Ablauf der 2-Monatsfrist hier eingegangen und hat die Kaufpreisfälligkeit ziemlich verzögert. In dem Schreiben steht wörtlich: "...dass sich auf 3 der insgesamt 30 betroffenen Flurstücke oberirdische Gewässer befinden... Das bestehende Vorkaufsrecht .... wird in diesem Fall jedoch nicht ausgeübt."

Danke schonmal für die Hilfe

Carmen
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